Fragen & Antworten 
zur erneuerbaren Energiegemeinschaft 
Bad Sankt Leonhard

Was sind Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften?

Unsere Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) darf Energie (Strom, Wärme oder erneuerbares Gas) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Wir nützen die Anlagen des Netzbetreibers (wie das Stromnetz), dabei müssen sie immer innerhalb des Konzessionsgebiets eines einzelnen Netzbetreibers angesiedelt sein.

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sind auf den „Nahebereich“ beschränkt, welcher im Stromnetz durch die Netzebenen definiert wird. Die Teilnehmer:innen einer lokalen EEG sind innerhalb der Netzebenen 6 und 7 (Niederspannungsnetz) miteinander verbunden, werden auch die Netzebene 4 (nur die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk) und 5 miteinbezogen, spricht man von regionalen EEG.

Mitglieder unserer EEGs können Privat- oder Rechtspersonen sein, Gemeinden, lokale Behörden oder auch KMUs. Sie müssen im Nahebereich der Erzeugungsanlage(n) angesiedelt sein.

Die EEG Bad Sankt Leomhard ist ein Verein. Bei uns stehet der regionale Nutzen und die Vorteile der Mitglieder im Vordergrund. Der Hauptzweck unserer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften liegt nicht im finanziellen Gewinn.

 

Wer kann Teilnehmen? 

Die EEG Bad Sankt Leonhard ist eine unabhängige Energiegemeinschaft mit Sitz in Bad Sankt Leonhard, welche aktuell die Netzgebiete mit der regionalen ID 21R1 und 21R2 abdeckt (Reichenfels, Wartkogel, Lichtengraben, Wisperndorf, Bad Sankt Leonhard, Kliening, Wiesenau).

Nach Prüfung Ihrer Adresse können wir Ihnen mitteilen, ob Ihr Standort in das betreute Netzgebiet fällt und somit für eine Mitgliedschaft bei der EEG Bad Sankt Leonhard geeignet ist.

 

Was sind die wirtschaftliche Vorteile?

Unsere Energiegemeinschaft kauft den Überschussstrom Ihrer Mitglieder mit PV-Anlagen oder Wasserkraft zum jeweils gültigen Tarif der E-Control (Marktpreis je Quartal) welcher zeitgleich von anderen Mitgliedern mit einem Aufschlag von 2 ct/kWh erworben wird.

Der Stromeinkaufspreis der EEG entspricht dem jeweils gültigen Marktpreis gemäß § 41 Abs. 1 Ökostromgesetz 2012, ohne Abschläge.

Alle aktuellen und historischen Marktpreise können auf der Internet Plattform der E-Control https://www.e-control.at/marktteilnehmer/oeko-energie/marktpreis  eingesehen werden. 

Für den aus der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft bezogenen Strom gibt es weitere finanzielle Anreize:

  1. Entfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags
  2. Befreiung von der Elektrizitäts-Abgabe∗
  3. Die Arbeitspreise für das Netznutzungsentgelt in regionalen EEGs reduzieren sich auf den Netzebenen 6 und 7 um 28 %

∗Nach dem 01.07.2022 für Strom aus allen erneuerbaren Quellen gültig, davor für Strom aus Photovoltaik

 

Wie sieht es mit der zu erwartenden Versorgung im Winter aus (welche zusätzliche Quellen stehen neben der Sonne zur Verfügung

Unsere Mitglieder betreiben teilweise PV-Anlagen in Höhenlagen und mit steiler Ost-West-Ausrichtung. Dadurch erwarten wir auch gute Erträge im Winter. Gleichzeitig arbeiten wir an der Integration von Wasserkraftquellen welche ganzjährig einen Beitrag leisten sollen.

 

Wird ein zusätzlicher Smartmeter installiert?

Es ist nicht erforderlich zusätzliche Smartmeter zu installieren. Unsere Energiegemeinschaft hat eine Vereinbarung mit der KNG-Kärnten Netz GesmbH welche uns die Messdaten zur Verfügung stellt.

Sollte ein Vereinsmitglied (Einspeiser oder Bezieher) noch über keinen Smartmeter verfügen, so wird dieser von der Kärnten Netz AG zeitnah installiert.

 

Wie erfolgt die Zuteilung des Stroms an die Mitglieder?

Die Zuteilung der Strommengen erfolgt innerhalb der EEG nach dem „dynamischen Modell“. Demnach bekommen, bei begrenzten Strommengen, jene Abnehmer am meisten, die auch am meisten abnehmen. So wird eine optimale Abnahme der bereitgestellten Strommengen gewährleistet. Sollte die EEG die von Ihnen bereitgestellten Mengen nicht abnehmen (=weiterverteilen) können, fließt Ihr PV-Strom wie gehabt an ihren aktuellen Abnehmer.

 

Gibt es in den Wintermonaten überhaupt einen PV-Stromüberschuss, welcher den Mitgliedern zur Verfügung steht?

Wir haben derzeit eine sehr gute Versorgungssituation mit Ökostrom durch unsere Vereinsmitglieder. Wir rechnen daher auch mit relevanten Strommengen, um unsere Mitglieder tagsüber im Winter versorgen zu können. Naturgemäß werden die Mengen im Winter jedoch geringer sein als jene im Sommer. Sollten die von unseren Mitgliedern bereitgestellten Strommengen an manchen Tagen nicht ausreichen, wird die Liefersicherheit jedenfalls durch den bestehenden Lieferanten gewährleistet.

 

Gibt es eine App wo ersichtlich ist, ob ich meinen Strom von der Kelag oder der EEG bekomme?

Jedes Vereinsmitglied hat die Möglichkeit seine Daten über das ENIXI-Portal zu erfassen und zu beobachten https://enixi.io/ . Dort ist der Gemeinschaftsanteil der EEG sowie der Restbedarf aus anderen Quellen und damit auch der Energiemix je Zählpunktnummer ersichtlich. Wir verrechnen auf Basis der genauen Daten einmal im Quartal.

Zur Beitrittserklärung

Werden Sie ganz einfach Teil unserer Energiegemeinschaft: 

1) Beitrittserklärung ausfüllen und an office@EEG-BSL schicken

2) Wir prüfen umgehend Ihre Teilnahmemöglichkeit

3) Sie erhalten den Vertragsentwurf zur Durchsicht

4) Ab Gegenzeichnung des Vertrages leiten wir Ihren ergänzenden Anschluss als Einpeiser oder Strombezieher in die Wege.

©EEG Bad Sankt Leonhard. Alle Rechte vorbehalten.

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